Wer ein Haus oder eine Wohnung vermieten möchte, sollte sich vorher genau informieren. Für eine detaillierte Beratung finden sich verschiedene Anlaufstellen, aber man sollte einiges auf jeden Fall beachten.

Das Mietrecht unterliegt wie kaum ein anderes Recht ständigen Änderungen, an die auch die Mietverträge bei einem Neuabschluss angepasst werden müssen. Standardmietverträge bieten hier eine gute Vorlage, da diese ständig auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Der Mietvertrag muss neben der Adresse des Vermieters und des Mieters genaue Angaben zum vermieteten Objekt beinhalten. Dabei sollte die vermietete Fläche, die Anzahl der Räume sowie bei einer Hausvermietung auch die Größe des Grundstückes und eventueller Stellplätze angegeben werden. Für die Höhe der Miete ist der Mietspiegel mit den entsprechenden Vergleichsmieten ausschlaggebend, an den man sich als Vermieter halten sollte. Damit lassen sich Klagen der Mieter wegen zu hoher Mieten vermeiden, und bei zu niedrig angesetzter Anfangsmiete muss die Miete nicht über Gebühr erhöht werden.

Wichtig für den Mietvertrag ist auch eine möglichst genaue und detaillierte Auflistung der Nebenkosten. Bei einem Haus kann man davon ausgehen, dass ein zugehöriger Garten vom Mieter gepflegt wird. Bei Mietshäusern werden Grünanlagen dagegen meistens vom Hausmeister oder einer Fremdfirma gepflegt, deren Kosten dann auf die Mieter umgelegt werden müssen. Auch andere Kosten können auf die Miete über die sogenannten Betriebskosten aufgeschlagen werden, allerdings muss hierfür dann eine jährliche Abrechnung erfolgen.

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